EU: Update REACH 2026.04

Aktuelle Entwicklungen Juni 2026 - August 2026

Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 besteht aus Sicht von herstellenden Unternehmen von Erzeugnissen vor allem aus den drei Kernelementen der Kandidatenliste (Informationspflicht) sowie der Anhänge XIV (Zulassungspflicht) und XVII (Beschränkungen). Im Folgenden finden Sie aktuelle Entwicklungen zu diesen drei unmittelbar Pflichten auslösenden Stofflisten sowie zu den vorgelagerten Listen, welche die Stoffe für eine Aufnahme in die REACH bewertet. 

Die Stoffnamen sind auf Englisch, um Unstimmigkeiten in der Übersetzung zu den Originaldokumenten der ECHA zu vermeiden.
 

Beschränkungsabsichten – Vorstufe Anhang XVII

Liste der Stoffe, die von Mitgliedstaaten oder der ECHA für eine Beschränkung unter REACH (Anhang XVII) vorgeschlagen werden. 

Letzte Konsultationen (SEAC Stellungnahme) 17.06.2026 - 17.08.2026:

  • Octocrilene
  • Certain chromium(VI) oxides, oxyacids and salts

 

Anhang XVII Beschränkte Stoffe – unmittelbar zu beachten

Liste der Stoffe, die nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen oder anderen Beschränkungen unterliegen

Update des ECHA Video-Tutorials zur Meldung von Mikroplastik 01.07.2026

 

Einstufung als besonders besorgniserregend – Vorstufe Kandidatenliste

Liste der Stoffe, die von Mitgliedsstaaten oder der ECHA für eine Einstufung als „besonders besorgniserregend“ und im Folgenden für die Aufnahme in die Kandidatenliste vorgeschlagen werden.

 

Kandidatenliste – Vorstufe Anhang XIV; Informationspflicht

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe. Diese Stoffe lösen die Informationspflicht nach REACH Artikel 33 und die Eingabe in der SCIP-Datenbank aus.

 

Empfehlungsrunden für Anhang XIV – Vorstufe Anhang XIV

Liste der Stoffe der Kandidatenliste, die von der ECHA für eine Aufnahme in Anhang XIV bewertet werden.

 

Anhang XIV Zulassungspflichtige Stoffe – unmittelbar zu beachten

Liste der Stoffe, die nach dem sogenannten „sunset date“ ohne Zulassung verboten sind. Bis zum „latest application date“ kann eine Zulassung beantragt werden.

  • Letzte Änderung: 01.05.2022, Einträge 55 bis 59
  • Die letzten noch offenen „sunset dates“ sind am 01.05.2025 abgelaufen. 

Damit sind alle Stoffe, die im Anhang XIV gelistet sind, ohne Zulassung verboten. 

Haben Sie Fragen zu anderen Material Compliance Themen? Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.


Autorin

Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
 
 




BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine europaweit gültige Chemikalienverordnung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Ihr Hauptziel ist es, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor möglichen Gefahren durch Chemikalien zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu stärken.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist eine Einrichtung der EU, die für die Umsetzung der REACH-Verordnung zuständig ist. Ihr Auftrag besteht darin, die sichere Verwendung von Chemikalien in Europa zu fördern und damit den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

SVHC steht für "Substance of Very High Concern", also ein besonders besorgniserregender Stoff, der auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt ist.

Veröffentlicht am 05.08.2026
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Fokus Medical Devices, Insider-Compliance, Compliance

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