Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Am 13.03.2026 wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/546 veröffentlicht und trat am gleichen Tag in Kraft. Gemäß diesem Beschluss wird der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 geändert.
Demnach werden einige harmonisierte Normen, die im Anhang I Teil 3 Nummer 2 gelistet wurden, mit einer Einschränkung zur Konformitätsvermutung im EU-Amtsblatt veröffentlicht (die mit Fussnote 1) markierten hEN) oder belassen.
Allgemeiner Hinweis zu den informativen Excel-Tabellen der Kommission:
- Teilweise wurden „Einschränkungen“ doppelt eingetragen (Bsp. EN 15997:2011).
- Außerdem heisst es im Durchführungsbeschluss „Restriction“ und nicht „Warning“ (fälschlicherweise in der Exceltabelle verwendet).
- Und die Exceltabellen sind nicht einheitlich gestaltet (Bsp. EMV-Richtlinie im Vergleich zur Maschinenrichtlinie: unterschiedliche Spaltenüberschriften).
Insofern nochmals der Hinweis: Die EU-Kommission übernimmt keine Haftung für Fehler in der Exceltabelle. Es gilt einzig und allein das amtliche Verkündungsmedium „EUR-Lex“.
Hier die Liste der aktuellen hEN, die mit einer Einschränkung zur Konformitätsvermutung versehen sind:
| 24a1) | EN 474-1:2022 Erdbaumaschinen - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen Einschränkung: Für die Zwecke der Konformitätsvermutung dieser harmonisierten Norm ist der Wert in Abschnitt 4.12.7.2 ‚bei 125 % von Q1 und Q2‘ als ‚mindestens 100 % oder bis zu einem Wert von 125 % von Q1 und Q2 zu verstehen, sofern die geprüfte Maschine tatsächlich eine höhere Last erreichen kann‘, und der Wert in Abschnitt 4.12.7.3 bei ‚110 % von Q1 und Q2‘ als ‚mindestens 100 % oder bis zu einem Wert von 110 % von Q1 und Q2 zu verstehen, sofern die geprüfte Maschine tatsächlich eine höhere Last erreichen kann‘. |
| 121 | EN 1495:1997+A2:2009 Hebebühnen – Mastgeführte Kletterbühnen EN 1495:1997+A2:2009/AC:2010 Einschränkung: Diese Veröffentlichung bezieht sich nicht auf den Abschnitt 5.3.2.4 und den Abschnitt 7.1.2.12 letzter Absatz sowie die Tabelle 8 und das Bild 9 der Norm EN 1495:1997, die keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG begründen. |
| 126a1) | EN 1501-5:2021 Abfallsammelfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen - Teil 5: Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge Einschränkung: Diese harmonisierte Norm begründet keine Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.1.7 der Richtlinie 2006/42/EG, wonach Maschinen so gestaltet und ausgeführt sein müssen, dass geeignete Einrichtungen vorgesehen sind, damit gute Arbeitsbedingungen für den Bediener gewährleistet sind und er gegen vorhersehbare Gefährdungen geschützt ist; Nummer 1.2.1 des genannten Anhangs, wonach die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen in kohärenter Weise für die Gesamtheit einer Maschine gelten müssen und insbesondere im Falle eines vernünftigerweise vorhersehbaren Bedienungsfehlers dieser nicht zu Gefährdungssituationen führt; Nummer 1.5.11 des genannten Anhangs, wonach die Maschine so konstruiert und gebaut sein muss, dass ihre Funktion durch Strahlung von außen nicht beeinträchtigt wird. |
| 266 | EN ISO 11850:2011 Forstmaschinen – Generelle Sicherheitsanforderungen (ISO 11850:2011) EN ISO 11850:2011/A1:2016 EN ISO 11850:2011/A2:2022 Einschränkung: In Bezug auf Abschnitt 4.4 Buchstabe a Absatz 1 erster Gedankenstrich sowie die Fundstelle der Norm EN ISO 2867:2011, Tabelle 6 zu den Absätzen 8 und 9, maximale Abmessung für „A“ und Anmerkung a, maximale Abmessung der ersten Stufe, begründet diese Veröffentlichung keine Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-anforderungen 1.1.6., 1.5.15 und 1.6.2. des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG. |
| 324a | EN 12525:2000 + A2:2010 Landmaschinen - Frontlader - Sicherheit Einschränkung: Diese harmonisierte Norm begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.1.2 der Richtlinie 2006/42/EG, die technische, nicht organisatorische Maßnahmen erfordert, etwa Schutzaufbauten, die speziell zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen dienen, anstatt andere Unfallszenarien, z. B. das Überrollen von Fahrzeugen, zu berücksichtigen, und gemäß Anhang I Nummer 1.7.4.2 Buchstabe l der Richtlinie 2006/42/EG, wonach Angaben zu Restrisiken erforderlich sind, die trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion, trotz der Sicherheitsvorkehrungen und trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen noch verbleiben. |
| 343 | EN 12635:2002+A1:2008 Tore – Einbau und Nutzung Einschränkung: In Bezug auf Absatz 5.1 und Anhang D betrifft diese Veröffentlichung nicht die Fundstelle von EN 12453:2000, deren Anwendung keine Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen 1.1.2, 1.1.6, 1.2.1, 1.3.7, 1.3.8.2, 1.4.1, 1.4.3 und 1.5.14 des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG begründet. |
| 405 | EN 13241:2003+A2:2016 Tore – Produktnorm, Leistungseigenschaften Einschränkung: In Bezug auf die Absätze 4.2.2, 4.2.6, 4.3.2, 4.3.3, 4.3.4 und 4.3.6 betrifft diese Veröffentlichung nicht den Verweis auf EN 12453:2000, deren Anwendung keine Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen 1.3.7 und 1.4.3 des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG begründet. |
| 495 | EN 15194:2017 Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC Einschränkung 1: Die harmonisierte Norm EN 15194:2017 begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die in Anhang I Nummern 1.5.5, 1.5.6 und 1.5.7 der Richtlinie 2006/42/EG festgelegt sind, wonach Maschinen so konstruiert und gebaut sein müssen, dass den mit extremen Temperaturen, Brand und Explosionen verbundenen Risiken Rechnung getragen wird. Einschränkung 2: Die harmonisierte Norm EN 15194:2017 begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die in Anhang I Nummern 1.5.9 und 3.6.3.1 der Richtlinie 2006/42/EG festgelegt sind, wonach Maschinen so konstruiert und gebaut sein müssen, dass den mit Vibrationen verbundenen Risiken Rechnung getragen wird, und wonach bei Maschinen die Messung von Vibrationen, die von diesen auf den Bediener der Maschinen übertragen werden, vorgesehen sein muss. |
| 495a | EN 15194:2017+A1:2023 Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC Einschränkung: Die harmonisierte Norm EN 15194:2017+A1:2023 begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-anforderungen, die in Anhang I Nummern 1.5.9 und 3.6.3.1 der Richtlinie 2006/42/EG festgelegt sind, wonach Maschinen so konstruiert und gebaut sein müssen, dass den mit Vibrationen verbundenen Risiken Rechnung getragen wird, und wonach bei Maschinen die Messung von Vibrationen, die von diesen auf den Bediener der Maschinen übertragen werden, vorgesehen sein muss. |
| 502a | EN 15700:2023 Sicherheit von Bandförderern für Wintersport- oder Freizeitaktivitäten Einschränkung: In Bezug auf Absatz 7.3 dieser harmonisierten Norm begründet die Einhaltung dieser harmonisierten Norm keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.7.4.2 Buchstabe u der Richtlinie 2006/42/EG. |
| 513a | EN 15997:2011 Geländegängige Fahrzeuge (ATV - Quads) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren EN 15997:2011/AC:2012 Einschränkung: Diese harmonisierte Norm begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.1.2 der Richtlinie 2006/42/EG, die die Einhaltung der Grundsätze für die Integration der Sicherheit sowie der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Fahrzeuge vorschreiben, gemäß Anhang I Nummer 1.3.1 der Richtlinie 2006/42/EG, die Maßnahmen zur Verminderung des Risikos des Verlusts der seitlichen und länglichen Standsicherheit vorschreiben, und gemäß Anhang I Nummer 3.4.1 der Richtlinie 2006/42/EG, wonach eine unkontrollierte Bewegung verhindert werden muss. |
| 622a | EN 50434:2014 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Besondere Anforderungen für netzbetriebene Schredder, Häcksler und Zerkleinerer Einschränkung: Diese harmonisierte Norm begründet für Maschinen, deren Zerkleinerungs-einrichtungen mit Drehzahlen von über 300 U*min-1 betrieben werden können, keine Konformitäts- vermutung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.1.2 Buchstabe a der Richtlinie 2006/42/EG, wonach eine Maschine so zu konstruieren und zu bauen ist, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine - ihr Betrieb erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind, sowie gemäß Anhang I Nummer 1.3.3 der Richtlinie 2006/42/EG hinsichtlich der zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Risiken durch herausgeschleuderte Gegenstände, einschließlich langer Objekte wie beispielsweise hoher Äste. |
| 671a | EN 62841-1:2015 Elektrische motorbetriebene handgeführte Werkzeuge, transportable Werkzeuge und Rasen- und Gartenmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 62841-1:2014, modifiziert) EN 62841-1:2015/AC:2015 EN 62841-1:2015/A11:2022 Einschränkung: Diese harmonisierte Norm begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.2.3 (Absatz 2 erster Gedankenstrich in Verbindung mit Absatz 1) und Nummer 2.2.1 (Absatz 1 dritter Gedankenstrich) der Richtlinie 2006/42/EG, die ausreichende Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen, ungeachtet der Ursache, erfordern. |
| 681a | EN 62841-2-11:2016 Elektrische motorbetriebene handgeführte Werkzeuge, transportable Werkzeuge und Rasen- und Gartenmaschinen - Sicherheit - Teil 2-11: Besondere Anforderungen für handgeführte hin- und hergehende Sägen (Stichsägen und Säbelsägen) (IEC 62841-2-11:2015, modifiziert) EN 62841-2-11:2016/A1:2020 Einschränkung: Diese harmonisierte Norm begründet keine Konformitätsvermutung in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummer 1.2.3 (Absatz 2 erster Gedankenstrich in Verbindung mit Absatz 1) und Nummer 2.2.1 (Absatz 1 dritter Gedankenstrich) der Richtlinie 2006/42/EG, die ausreichende Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen, ungeachtet der Ursache, erfordern. |
1)Erste Veröffentlichung mit dieser Einschränkung im OJEU.
Die Ziffern 5, 18, 113, 115, 301, 365, 368, 372, 401, 403, 437, 457, 509, 511 und 512 werden zum Stichtag 20. Januar 2027 aus dem OJEU gelöscht.
| Ziffer | Titel | DFP | DLA |
| 5 | EN 81-43:2009 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Auf zügen - Besondere Aufzüge für den Transport von Personen und Gütern - Teil 43: Kranführeraufzüge | 20.01.2027 | |
| 5-a. | EN 81-43:2025 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Installation von Aufzügen - Besondere Aufzüge für den Transport von Personen und Gütern - | 13.03.2026 | |
| 13a. | EN 415-2:2025 Sicherheit von Verpackungsmaschinen - Teil 2: Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Behälter | 13.03.2026 | |
| 18 | EN 415-8:2008 Sicherheit von Verpackungsmaschinen - Teil 8: Umreifungsmaschinen | 20.01.2027 | |
| 18a. | EN 415-8:2025 Sicherheit von Verpackungsmaschinen - Teil 8: Umreifungsmaschinen | 13.03.2026 | |
| 113 | EN 1459-1:2017 Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite | 20.01.2027 | |
| 113a. | EN 1459-1:2025 Geländegängige Stapler - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite | 13.03.2026 | |
| 114a. | EN 1459-4:2020+A1:2025 Geländegängige Stapler - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 4: Zusätzliche Anforderungen für Stapler mit veränderlicher Reichweite zum Befördern angehängter Lasten“ | 13.03.2026 | |
| 115 | EN 1459-5:2020 Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 5: Zugehörige Schnittstellen | 20.01.2027 | |
| 115a. | EN 1459-5:2020+A1:2025 Geländegängige Stapler - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 5: Zugehörige Schnittstellen | 13.03.2026 | |
| 301 | EN 12312-15:2006+A1:2009 Luftfahrt-Bodengeräte – Besondere Anforderungen – Teil 15: Gepäck- und Geräteschlepper | 20.01.2027 | |
| 301a. | EN 12312-15:2020+A2:2025 Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 15: Gepäck- und Geräteschlepper | 13.03.2026 | |
| 365 | EN 12965:2019 Traktoren und Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft – Gelenkwellen und ihre Schutzeinrichtungen – Sicherheit | 20.01.2027 | |
| 365a. | EN 12965:2019+A1:2025 Traktoren und Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft - Gelenkwellen und ihre Schutzeinrichtungen - Sicherheit | 13.03.2026 | |
| 368 | EN 12999:2020 Krane – Ladekrane | 20.01.2027 | |
368a. | EN 12999:2020+A1:2025 Krane . Ladekrane“ | 13.03.2026 |
|
| 372 | EN 13001-3-1:2012+A2:2018 Krane – Konstruktion allgemein – Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken | 20.01.2027 | |
| 372a. | EN 13001-3-1:2025 Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken | 13.03.2026 | |
| 401 | EN 13155:2003+A2:2009 Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel | 20.01.2027 | |
| 401a. | EN 13155:2020+A1:2025 Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel | 13.03.2026 | |
| 403 | EN 13204:2016 Doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste – Sicherheits- und Leistungsanforderungen | 20.01.2027 | |
| 403a. | EN 13204:2025 Angetriebene Rettungsgeräte für Feuerwehr- und Rettungsdienste - Sicherheits- und Leistungsanforderungen | 13.03.2026 | |
| 437 | EN 13852-1:2013 Krane – Offshore-Krane – Teil 1: Offshore-Krane für allgemeine Verwendung | 20.01.2027 | |
| 437a. | EN 13852-1:2025 Krane - Offshore-Krane - Teil 1: Offshore-Krane für allgemeine Verwendung | 13.03.2026 | |
| 457 | EN 14439:2006+A2:2009 Krane – Sicherheit – Turmdrehkrane | 20.01.2027 | |
| 457a. | EN 14439:2025 Krane - Turmdrehkrane“ | 13.03.2026 | |
| 494a. | EN 15180:2025 Nahrungsmittelmaschinen - Nahrungsmittelportioniermaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen | 13.03.2026 | |
| 509 | EN 15895:2011+A1:2018 Kartuschenbetriebene handgehaltene Werkzeuge – Sicherheitsanforderungen – Befestigungs- und Markierwerkzeuge | 20.01.2027 | |
| 509a. | EN 15895:2025 Pulverbetriebene handgeführte Befestigungs- und Hartmarkierungswerkzeuge - Sicherheitsanforderungen | 13.03.2026 | |
| 511 | EN 15954-2:2013 Bahnanwendungen – Oberbau – Anhänger und zugehörige Ausstattung – Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen | 20.01.2027 | |
| 512 | EN 15955-2:2013 Bahnanwendungen – Oberbau – Ausgleisbare Maschinen und zu gehörige Ausstattung – Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen | 20.01.2027 | |
| 512a. | EN 15955-2:2025 Bahnanwendungen - Infrastruktur - Ausgleisbare Maschinen, Anhänger und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen | 13.03.2026 | |
| 563a. | EN 17076:2020+A1:2025 Turmdrehkrane - Antikollisionssysteme - Sicherheitstechnische Anforderungen | 13.03.2026 | |
| 572-a. | EN 17639:2025 Sicherheit von Maschinen - Seilbahnen für die Beförderung von Material und eigens benannten Personen - Allgemeine Sicherheitsanforderungen | 13.03.2026 | |
| 572b. | EN 17744:2025 Land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Umweltanforderungen an Stäubegeräte | 13.03.2026 | |
| 573-a. | EN 17923:2025 Geräte für den Weinbau und die Weinherstellung - Sicherheit - Maische-, Most- und Wein-Pumpen | 13.03.2026 |
Link zum Durchführungsbeschluss: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2026/546/oj
Wenn Sie Rückfragen zu den oben gezeigten Updates oder Normen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine noch komfortablere Möglichkeit zur schnelleren Erfassung dieser Zusammenhänge bietet unser Normenmanagementsystem GLOBALnorm.
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer
Regulatory Affairs Specialist


